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Die bösen Downloader mit fetter Beute ... und der Mentalität von Ladendieben!

Zauberwort - Der Leit(d)artikelDownloader mit fetter Beute...
...und der Mentalität von Ladendieben!

Ja, ja. Da haben sie es wieder geschafft. Die Leute, die illegal Medien aus dem Netz herunterladen, haben einen großen Bock geschossen, so teilt Lübbe-Audio mit. Auf ihrer Trophäenliste finden sich nun auch die Namen Perry Rhodan und Edgar Allan Poe und die Offenbarung 23. Der Branchenriese Lübbe-Audio gibt  eben diese drei prestigeträchtigen Hörspielserien auf.

 

Perrys Sternen Ozean - Edgar Allan Poe, - Offenbarung23Bravo. Ein Hoch denen, die das geschafft haben: Ladendiebe, Kriminelle... Ja! Das sind sie! Und das völlig unabhängig davon, ob die Einstellungen  der Produktion dieser oben genannten Hörspielserien tatsächlich den Downloadern zuzuschreiben sind oder die kolportierten Schadenshöhen  (der Musikindustrie) stimmen.

Zumindest ist die hohe Quote illegaler Downloads Lübbe Audios Kurzbegründung für die Einstellung  von drei Hörspielserien. Und ja. Illegales Downloaden verursacht Schaden. Messbaren Schaden. Wenn auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht so hoch, wie es uns Normalbürgern immer wieder (unter anderem und gerade von der Musikindustrie) weisgemacht wird... Aber es gehen Käufer verloren. Und wenn das Wohl und Wehe von den Verkaufserlösen von wenigen hundert  Exemplaren abhängt, dann können  eben gerade die illegalen »Herunterlader« den Unterschied ausmachen, der die Waage in Richtung Wehe ausschlagen lässt.

Aber gut, selbst wenn wir einmal annehmen Lübbe habe sich damit eine Schutzbehauptung schaffen wollen, um so das eigene Versagen für genügend Absatz zu sorgen zu kaschieren (und somit Lübbe selbst den Karren der drei Hörspielserien vor die Wand gefahren hat), oder - andere Annahme - die Käufer hätten diesen Serien auf lange Sicht die Gefolgschaft verweigert... Es bleibt das grundsätzliche Problem, dass es einen gewissen (materiellen) Schaden gibt, den genau zu beziffern die Aufgabe für Mathematiker und Statistiker sein dürfte - und wahrscheinlich in einer irre komplizierten Formel münden dürfte.

Wieso eine komplizierte Formel?
 
Weil eben nicht anzunehmen ist, dass mit jedem (illegalen) Download ein (tatsächlicher) Schaden entsteht.
 
Eine gewisse Zahl von Leuten lädt sich alles herunter, dessen sie habhaft werden können. Dass heißt aber nicht, sie hören/sehen/lesen jede herunter geladene Datei auch wirklich. Es gibt dieses Angebot, also wird geladen und gespeichert. Mir selbst ist dieser Typ Jäger schon des Öfteren begegnet. Wenn sie 1 % dessen, was sie sich aus den virtuellen Weiten des Netzes holen, dann auch konsumieren, ist das viel. Das Herunterladen und das Befüllen externer Festplatten sind die Dinge, die für diese Gruppe zählt. Das Gefühl des Habens, des Besitzens. Da bricht der Sammler durch; der Sammler, der alles haben will. Dieser Typ ist eine Art »Medien-Messie«. Haben und Behalten ist wichtiger als das lesen/hören/sehen. Diese sind nur im seltensten Fall als potentielle Käufer anzunehmen. Groß geschrieben wird der Jagderfolg, und der ist im Geschäft und legalen Downloadportalen nicht gegeben.

Für manche mag das kostenlose (illegale) Herunterladen, ein Test sein, ob es sich denn nun auch wirklich lohnt, dieses oder jenes Medienprodukt käuflich zu erwerben. Also eine Art »Anprobieren«. Das mag sehr schön und gut sein und diesen oder jenen Kauf zur Folge haben, aber ... – und zu dem »Aber« komme ich später noch... Ein wenig Geduld bitte.

Andere wieder greifen aus Geldmangel zu dem illegalen Instrument, sich Medien zu beschaffen. – Auch diese sind keine Käufer. Wer keine Kohle hat, kauft nicht, und die Kultur des Verzichts gibt es nicht mehr. Helmut Kohls »geistig moralische Wende« hat eine Kultur geschaffen, die den Egoismus und das »Haben wollen« förderte. Und was man nicht kriegen kann, ›besorgt‹ man sich.

Und dann sind da diejenigen, die im Vollbesitz ihrer geistigen, körperlichen und finanziellen Kräfte ihre Medien illegal herunterladen, weil sie nichts ausgeben wollen und im Netz die Anarchie sehen, es als quasi rechtsfreien Raum betrachten. Für sie ist es ein Teil ihrer persönlichen Freiheit, Sache herunterzuladen. Illegal gibt es für sie nicht. Sie verletzen bewusst Urheber- und Verwertungsrechte (die Basis von Verlagen und Produktionsfirmen, denn um den Handel mit Rechten geht es da in erster Linie).

Man sieht aber: Nicht jeder, der sich illegal Medien aus dem Netz herunter lädt, verursacht einen tatsächlichen oder potentiellen Schaden für  Produzenten/Verlage und den Handel (dass er sich in jedem Fall im Grunde wie ein Ladendieb verhält, dürfte hoffentlich Jedem mit einem gesunden Rechtsempfinden klar sein). Wer  kein Geld hat, der wird auch kein Käufer. Und die Jäger und Sammler sind auch keine Käufer, in den allermeisten Fällen nicht einmal potentiell.
 
Diese beiden Gruppen in die Schadenssumme einzurechnen, ist schlicht und ergreifend falsch und dient nur dem Behufe, die Summe in beeindruckende Höhen zu schrauben. Das Berufen auf diese utopischen Pseudo-Summen klingt dann wie billiges Jammern und hat nichts mit der Realität zu tun. Ein bisschen mehr Understatement hätte da der zuerst jammernden Musikindustrie (und anderen Medien-Branchen) gut getan, und sollte in jedem Fall eine Mahnung für alle die sein, die noch Schäden dieser Art für sich zu reklamieren beabsichtigen. Mit Ehrlichkeit und ohne Milchmädchenrechnungen fährt man besser und dürfte eher auf Verständnis stoßen.

Und jetzt dürfte klar sein, warum für eine realistische Schadenssumme eine komplizierte Formel her muss. Also Mathematiker, Statistiker, Meinungsforscher an die Front. Wie hoch ist die Schadenssumme wirklich? Entwickelt die Formel!
 
Aber auch ohne Formel dürfte klar sein, dass im fiktionalen Bereich (eBooks, TV- und Hörspiel-Serien, sowie Spielfilme) der Erfolg (und das Überleben) kleinerer Verlage/Labels/DVD-Vertriebe und/oder weniger kommerzieller Produkte von manchmal nur wenigen hundert Exemplaren abhängt. In diesem Fall können 100 (in Worten: Einhundert) oder 200 (in Worten: Zweihundert) Downloads von Leuten, die sich für diese Produkte interessieren, über die Einstellung entscheiden.  Oder eben über die Möglichkeit zu einer Weiterproduktion. Dahinter stehen nicht immer Multis und Riesenkonzerne, sondern auch kleine Unternehmen, die mit ihren Produkten oft keine Reichtümer anhäufen. Da spürt man auch kleinere Erschütterungen der Verkäufe. Und gerade die kleinen, ambitionierten Labels sind es häufig, die ausgefallene und ungewöhnliche Themen abseits des Mainstreams aufgreifen und »das Besondere« bieten.
 
Wenn solche Produktionen dank der »Illegalfischer« eingestellt werden müssen, dann  leisten diese damit ihren Interessen einen Bärendienst, vermiesen anderen das Vergnügen und richten Schaden an. Da wird es dann eben doch ein Schaden, der Produkte vom Markt nimmt und möglicherweise kleinere Firmen erledigt. Da geht es dann nicht nur um Herzblut, sondern auch um die Finanzen eines Kleinunternehmers.
 
Aber (und da wären wir dann beim erst aufgeschobenen ›Aber‹) da ist ja noch dieses glorreiche Argument des »Testhörens« und der Werbung für das Hörspiel, die Serie, den Film.
 
Da bringe ich doch mal ein Beispiel: Man stelle sich vor, ich spazierte in all meiner Herrlichkeit  mit einem Hubwagen in den Aldi. Dort nähme ich eine Palette Orangensaft mit.
 
Ich fahre also durch den Laden, ignoriere die Kasse und stelle die Palette auf dem Bürgersteig ab. Dann rufe ich die Passanten auf, sich zu bedienen und Aldis Saft zu testen. Ich will nämlich, dass sie in Zukunft den Saft kaufen.
 
Der Erfolg: Nicht einmal eine halbe Stunde später säße ich in einem Krankenwagen, trüge eine Jacke, die man hinten zumacht, und ein Sani redete beruhigend auf mich ein, während er mir eine Sedativum in die Vene pumpt. Ein Polizist nähme eine Anzeige wegen Diebstahls auf, und dann verschwände ich vorsorglich in der Psychiatrie. – Genau so ist das mit den illegalen Downloadportalen, die Hörspiele von Lübbe, Europa & Co., Musik, Filme und eBooks anbieten. Nur findet der Diebstahl nicht im Laden und offener Straße, sondern vorm heimischen PC statt.
 
Und was die Werbung angeht? Ein Verlag/Label/Medienvertrieb oder eine von ihm beauftragte Agentur entscheidet über die Art und Weise, wie für ihre Produkte geworben wird. Und wenn dieses Konzept freie Downloads nicht vorsieht, kann ich doch nicht hingehen und denen das aufzwingen. Nur wer mit dem Klammerbeutel gepudert ist kann glauben, dass der Handel mit bzw. das Tauschen von geklauter Ware ein gutes Werbekonzept sei.
 
Ich selbst bin durchaus der Meinung, dass einzelne und ausgewählte Produkte durchaus mal legal kostenlos angeboten werden könnten, und würde eine solche Aktion Verlagen, Tonstudios und DVD-Firmen mal nahe legen. Aber ich kann doch weder Lübbe noch sonst einen Verlag oder Medienvertrieb zu seinem Glück zwingen. Ich kann mich nicht hinstellen und sagen: "Lasst die Illegalen doch, die wollen doch nur Werbung für Euch machen und Käufer gewinnen." – Solche Menschen leben in Ihrer eigenen Realität. Man ist geneigt die Frage Frasier Cranes an Cliff Klevin aus der Serie »Cheers« zu wiederholen: „Hello in there, Cliff. Tell me, what color is the sky in your world?”

Ich glaube kaum, dass diejenigen, die sich Medien illegal herunterladen, in einen Buchladen oder einen Mediamarkt spazieren, sich die Taschen mit Büchern, CDs oder DVDs voll stopfen und dann verschwinden würden. Aber im Netz, so im eigenen Wohnzimmer, nimmt man geklaute Ware ja gern im Empfang. Da muss der Eigentumsbegriff mal wieder eingeübt werden. Da fehlt es an Ethik. Da fehlt es an Respekt gegenüber Anderen.

Frank Schätzing: Mein Kopf gehört mirEs ist Zeit für einen Gesinnungswandel. Es gilt wieder Achtung zu entwickeln für die geistigen Leistungen anderer. Urheber- und Verwerttungsrechte gilt es wieder zu beachten. Wie  Frank Schätzing auf der letzten Buchmesse via Leuchtschrift wissen ließ: "Mein Kopf gehört mir". Genau so ist es. Über die Verwertung von Medien müssen die bestimmen können, die sie »geschaffen« haben. Nicht irgendwelche Anarchisten (oder sollte man besser Ladendiebe sagen), die glauben im Netz könne man sich alles erlauben. Dem ist nicht so und vielleicht sollte man ihnen noch mal zum Nachdenken den Rosa Luxemburg zugeschriebenen Satz: "Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt" an den Kopf werfen.
 
Und zum anderen gilt es diejenigen zu verfolgen und (empfindlich) zu bestrafen, die die geklaute Ware bereithalten und feilbieten. Und wenn nicht aus Respekt vor dem Eigentum des Anderen, dann doch aus dem simplen Eigennutz, dass es mehr und mehr interessante Produktionen  wohl irgendwann nicht mehr geben wird, wenn ein Produzent - der ja nunmal eben auch Geschäftsmann ist und sein muss - es finanziell nicht mehr stemmen kann. 
 
Und ich habe jedes Verständnis für Label und Verlage, die Serverbetreibern mit allen Mitteln verfolgen.
 
Tally ho... oder auch Waidmanns Heil!

Kommentare  

#46 a3kHH 2010-03-20 15:26
Und ich frage mich, was Du möchtest.
Wie ich bereits oben schon sagte, halte ich diese Diskussion für heiße Luft. Weder werden durch private Kopien Urheberrechte mit Füßen getreten noch ist das Kopieren für den Privatgebrauch in irgendeiner Art und Weise illegal. Dabei ist die Hardware vollkommen uninteressant, ich kann mir auch eine private Kopie auf Rechnern erstellen, die mir überhaupt nicht gehören. Die Möchtegern-Kriminalisierung durch die Industrie ist einfach lächerlich, allerdings derartig penetrant, daß Gutgläubige diese irrigen Vorstellungen doch glatt übernehmen und als ultimative Wahrheit hinstellen. Genau wie Du dem Nebelvorhang von "eingestellten Serien wegen der bösen Downloader" gegenübergetreten bist, wehre ich mich gegen eine Kriminalisierung legaler Aktivitäten.
Das ist die eine Seite. Die andere ist die, daß mir dieses Kopieren ziemlich auf den Wecker geht. Genau wie Du halte ich es für ethisch unumgänglich Originale zu kaufen. Aber ich empfinde es als unmöglich, hier den Leuten angebliches kriminelles Handeln unterzuschieben. Wenn die Industrie das unterbinden will, soll sie gefälligst technische Lösungen dafür entwickeln.
Als Drittes sehe ich die Entwicklung, daß dieses Kopieren deutlich mehr Käufer ergibt, als die bisherige Werbung der Unternehmen. Und das finde ich, gerade ich gerade in der Nische "Phantastik", als sehr förderlich.
#47 Harantor 2010-03-20 15:31
Privatgebrauch heißt eben nicht für alle ins Netz stellen. Und in dem Moment, wo einen Kopiershutz umgehst bist Du auf der illegalen Seite. Und es entsteht ein Schaden, ein Schaden, der nicht so hoch ist, wie gern von Industrie angenommen. Aber es nun mal so.

Ich zitiere Marianne Sydow (die auch ihre Erfahrungen sammeln musste): "Piraten sind eine Pest ? davon kann auch ich ein Lied singen. Es ist traurig, was solche Leute in ihrer Gedankenlosigkeit anrichten: sie bringen ausgerechnet das zu Fall, was sie doch selbst lieben ? sonst würden sie es ja nicht so emsig verbreiten. Gelegentlich sollte man eben das Hirn einschalten, ehe man sich ins eigene Fleisch schneidet!"

Und : "Grundsätzlich gilt: Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden lediglich geduldet, ein Recht darauf gibt es nicht. Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber kein schlechtes Gewissen haben. Denn im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen.

Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat."
#48 G. Walt 2010-03-20 16:36
Nunja, bei YouTibe besteht auch die Möglichkeit munter runter zu laden. Was ist eigentlich damit?
Ich finde auch das man keine Pauschal-Kriminalisierung aussprechen sollte.
Dieter Bohlen sagte mal auf die Frage, was er davon hält, dass man seine Musik runterläd:

"Sollen Sie doch. Scheißegal, was ist denn schon dabei."
#49 Laurin 2010-03-20 17:27
Also, ich kann Harantor oder Mainstreams Argumentationen durchaus verstehen und nachvollziehen, andererseits gilt dies aber auch für a3kHH Argumente!
Mit etwas Abstand betrachtet und die Diskussion betrachtend bleibt unter dem Strich eine unzureichende Rechtslage (und deren Umsetzung) die hier eher für Zündstoff sorgt. Da mag mal ein Portal geschlossen werden aber andere stellen fleißig weiter ins Netz (siehe YouTube usw.), da ist schwammig was Eigenbedarf und was Sicherheitskopien anbelangt. Da stehen auf der einen Seite die Urheber bei denen die Rechte liegen und auf der anderen Seite streichen andere wie Anwälte usw. die "Straf"-Kohle ein und der Urheber bzw. das kleine Label kann sehen wo es bleibt!
Da werden die Kleinen kriminalisiert weil sie etwas nutzen was eher rechtlich in der Grauzone liegt und andere machen putzmunter weiter im großen Stiel, so holt man die Kuh eben nicht vom Eis!
Durch die Bank muß man festhalten das eigendlich keiner es gut findet wenn geistiges Eigentum einfach so abgezogen wird. Damit wäre die Sache eigendlich klar. Nicht klar scheinen die rechtlichen Grauzonen zu sein und sich hier darüber zu streiten wo "Weiß" anfängt und "Schwarz" aufhört ist eher müßig. Die Sache selbst wird sich solange nicht klar klären lassen bevor der Gesetzgeber nicht wirklich klare Regelungen schafft und diese umsetzt! Und dazu gehört nach meiner Meinung auch, daß z.B. kleinere Labels nicht einfach nur auf dem Schaden sitzenbleiben, den größere (Lübbe-Audio) links wegstecken können! Das Lübbe-Audio die Serien nur wegen der Internetpiraterie einstellt, diese Aussage betrachte ich durchaus mit Vorsicht (konkret in diesem Fall!).
#50 G. Walt 2010-03-20 17:38
Eigentlich ein schönes Schlusswort Laurin. Die Rechtslage ist wirklich eine kleine Katastrophe. Aber das mit den Anwälten stimmt. Gerichte stellen Strafverfahren unter 500 Downloads auf der Festplatte ein - aber die Anwälte kassieren trotzdem ihre Abmahngebühren.

Ich liebe das Original
#51 Mainstream 2010-03-20 21:47
-
:lol:
-
#52 Hermes 2010-03-20 22:12
Zum häufig in der Diskussion verwendeten Begriff "Diebstahl"

§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

* Der Begriff der Sache ist als körperlicher Gegenstand zu verstehen, gleichgültig in welchem Aggregatzustand er steht (vgl. § 90 BGB). Das Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte. Dies gilt etwa für die elektrische Energie, deren Entziehung jedoch in einem eigenen Straftatbestand geregelt ist (§ 248c StGB).
* Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist (vgl. § 958, § 959 BGB). Die Sache muss besitzfähig sein; nicht besitzfähig ist der menschliche Körper in Gestalt der Leiche (anders möglicherweise bei Implantat, wie z. B. Herzschrittmacher).

* beweglich ist jede Sache, die tatsächlich fortgeschafft werden kann, aber auch Sachen, die erst beweglich gemacht werden, z. B. eine festgeschraubte Heiligenstatue, die gelöst und weggeschafft wird. Insofern besteht ein Unterschied zum (deutschen) Zivilrecht hinsichtlich der Eigenschaft ?Beweglichkeit? von Sachen.

* Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams.

* Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen (subj. Komponente) getragene tatsächliche Sachherrschaft (obj. Komponente) eines Menschen über eine Sache, vergleichbar mit dem zivilrechtlichen Besitz. Allerdings sind im Strafrecht zivilrechtliche Fiktionen (wie beispielsweise der Erbenbesitz gem. § 857 BGB) unbeachtlich.
#53 joe p. 2010-03-20 22:54
Tja, der 242 bezieht sich in der Tat nur auf die körperlichen Gegenstände. Erkennen kann man das z.B. daran, dass es auch den 248c gibt. Der regelt den Stromdiebstahl, oder auch die Entziehung elektrischer Energie. Wurde vor vielen Jahrzehnten ergänzt, weil der Strom nun einfach nicht unter "[fremde bewegliche] Sache" passen will und der 242 wegen des Analogieverbotes schlicht nicht anwendbar war.
Die für die hier angesprochenen Sachverhalte einschlägigen Normen sind §§ 106ff UrhG.
Im Strafrecht mag das Analogieverbot gelten, klar, diese ganzen Sachen hier haben mit dem 242 (Diebstahl) nichts zu tun. Aber in der Laien-Diskussion ist diese Analogie ganz nützlich, um klarzumachen, worum es hier geht: anderen wird unrechtmäßig etwas weggenommen. Auch die interessanten Metaphern (Ferrari klauen, Schwarzfahren) verdeutlichen das Unrecht der Angelegenheit.
#54 Harantor 2010-03-20 23:04
Das ist hier ist ja auch kein juristisches Seminar...
#55 joe p. 2010-03-20 23:27
Noch ein hoffentlich wesentlicher Gedanke:
Wenn ich morgens um fünf aufstehe, höre ich hier die PKWs mit ca. 100 km/h vorbeirasen, obwohl das Ortsschild ein paar 100 Meter weiter draußen steht und daher längst passiert wurde.
Bei den sog. Chaostagen im Jahr 1995 brachten in Hannover Punks ganze Straßenabschnitte in ihre Gewalt. Ein Supermarkt wurde aufgebrochen, wie Medien berichteten, plünderten die Anwohner alsbald kräftig mit.
Will sagen, und das ist keine Rechtfertigung: Letztlich gilt das alte Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe". Unrechtsbewusstsein hin, Unrechtsbewusstsein her, gegen Kriminalität helfen letztlich die drei Elemente Sicherung/Prävention, Kontrolle und Sanktion.
#56 T.B. 2010-03-24 03:16
Wir drehen uns im Kreis, sollen die Herrschaften doch in der Tat Sachen runter laden, sie dürfen sich eben nicht beschweren, wenn sie dann Rechnungen in mehreretausend Euro bekommen.

Dann kann ich nur sagen, man wollte es ja nicht anderes!

Aber es wird auf jeden Fall Zeit das Wirtschaft und Politik ein klareres Strafgesetz bringen und die Jagd auf die illegalen Downloader um einiges zunimmt!
#57 G. Walt 2010-03-25 11:51
wir drehen uns nicht im Kreis, es gibt nur sehr unterschiedliche Ansichte, was die Brisanz des Themas deutlich macht. Das sich die Filesharer über Abmahungen wundern ist klar. Früher haben die vorm Radio gesessen und Musik aufgenommen und auch an Freunde verliehen. Heute im Netz ist natürlich alles globaler und es passiert in Massen einAustausch im Filesharing. Beim Radio war das damals übrigens kein Problem, weil die Lizenzgebühren für die Musik zahlen, wie übrigens YouTube auch. Darum ist das Laden dort auch zumindest als Grauzone zu betrachten.
Die Fileshare-Anbieter zahlen keine Lizenzgebühren - deshalb ist das die Wurzel des Bösen. Hier muss der Gestezgeber auch angreifen. Meine Meinung.
#58 Harantor 2010-03-26 20:08
Lübbe hat in der Tat wohl übertrieben was das Downloadpotential seiner eingestellten drei Srien angeht. Stefan Holzhauer (unser Ex-Mitrarbeiter) hat in der PhantaNews einen Artikel dazu verfasst: phantanews.de/wp/2010/03/lubbe-audio-und-die-begrundung-von-serieneinstellungen/

Darüber kann ich mich seinen Schlussfolgerungen in Sachen der Illegalität nicht anschließen (edit: die er - IMHO - verharmlost), denn unabhängig davon, ob die Zahlen der Industrie gern geschönt sind, ist es illegal. Mir ging es nicht um das Hinterfragen des aktuellen Falles und das gruzndsätzliche Problem. Und der Artikel hob letztlich auf das ein vorhandenes Problem ab, das aber von Seiten der Industrie mit Milchmädchenrechnungen geführt wird. Piraterie ist aber eben illegal, egal ob auf hoher See oder als Vertrieb von illegalen Kopien. Und es werden Rechte mit Füßen getreten. Wenn eine Kopie in der Qualität nicht vom Original zu unterscheiden ist, dann ist es gleich was ich mache. Die Einstellung von Leuten, die illegale Kopien anbieten ist schlicht und ergreifend falsch. Das moralisch zu rechtfertigen halte ich für einen moralisch-ethisch nicht gerechtfertigt. - Dass Lübbes Einstellungen durchaus andere Ursachen haben können, hat G.Walt ja in der Multimedia-Kolumne geschildert.
#59 G. Walt 2011-06-24 16:49

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