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Geben Sie mir meine Rechte wieder - Offener Brief von Susanne Ulrike Maria Albrecht an Daniel Werner

Susanne Ulrike Maria AlbrechtGeben Sie mir meine Rechte wieder
Offener Brief von Susanne Ulrike Maria Albrecht an Daniel Werner (Nordmann Verlag)
Herr Daniel Werner,
"Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen/
Den Vorhang zu und alle Fragen offen."
Man sollte meinen, dass Bertolt Brecht einst in weiser Voraussicht dieses Zitat für uns beide zu Papier gebracht hat.

Nordmann Verlag verlegt "Verdächtige und andere Katastrophen" von Susanne Ulrike Maria Albrecht, so hieß es und so ist es doppeldeutig.

Sie sollen ein braver Staatsdiener sein. Mittlerweile sind Sie zum stummen Diener mutiert. Mein Protagonist Gregor "Eifer" Brandolf würde Sie jetzt auffordern "frei von der Leber weg zu sprechen". Jetzt sind detektivischer Scharf-und kriminalistischer Spürsinn gefragt um Licht ins Dunkel zu bringen. Mit Ihrer eklatanten Vorgehensweise haben Sie diese Lawine losgetreten.

Dies ist nicht der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sondern der Beginn eines wunderbaren Skandal.

Sie haben sich strafbar gemacht indem Sie unseren Vertrag gebrochen haben und mit meinem geistigen Eigentum "Verdächtige und andere Katastrophen" abgetaucht sind.
Seien Sie sich dessen bewusst, dass ich zu allem bereit bin um wieder in den Besitz meiner Verwertungsrechte zu kommen.

Friedrich Schillers Protagonist würde jetzt sagen:
"Ich habe Das Meinige getan. Tun Sie das Ihrige."
Hiermit bitte ich Sie noch einmal um die Vertragsauflösung und eine Bestätigung darüber auszustellen, damit ich wieder die Verwertungsrechte an meinem Buch "Verdächtige und andere Katastrophen" besitze.
"Frisch also! Mutig an's Werk!",
um bei Friedrich Schiller zu bleiben.

Ihr jetziges Verhalten bringt nichts.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse retten, was noch zu retten ist und die Sache jetzt ins Reine bringen.

Oder soll dies der Tragödie erster Teil sein?
"Der Worte sind genug gewechselt. Lasst mich auch endlich Taten sehn!"
(Johann Wolfgang von Goethe - Faust)
Dem kann man nichts mehr hinzufügen. So sei es!

Susanne Ulrike Maria Albrecht

Kommentare  

#1 McEL 2009-12-04 11:49
"Der Worte sind genug gewechselt" - nein, nicht für mich. Mir fehlen hier die Hintergrundinformationen, um mir ein Bild von der Sachlage machen zu können. Die Anmerkung, dass der poentzielle Verleger mit dem "Geistigen Eigentum abgetaucht" ist, wirft bei mir mehr Fragen auf, als dass es mir was erklärt. Wie bei jedem guten Krimi hätte ich auch hier die "Auschlüsselung" der berühmten "6 Ws" = Wer hat Was, Wie, Wann, Warum und Womit getan. Der offene Brief lässt einige dieser Fragen unbeantwortet. Er springt quasi mitten in eine Szene hinein, ohne die Hintergründe nach meinem Empfinden ausreichend zu erklären. Klar, der Adressat ist Herr Daniel Werner, der die Hintergründe kennt. Aber wenn schon ein "offener" Brief gepostet wird, dann sollte er m. E. auch wirklich alles Relevante = die Hintergründe offenlegen und nicht im Raum stehen lassen. Bei allem Mitgefühl für die Enttäuschung und den Ärger, den man verspürt, wenn einem eine Idee oder gar ein ganzes Manuskript geklaut wird, frage ich mich doch, ob das hier das richtige Forum dafür ist?
#3 Lobo 2009-12-04 15:18
Also nachdem ich mich in die Materie eingelesen habe, kann ich nur sagen, bzw. schreiben:

Eine wirkliche Unverschämtheit, wie mit Frau Albrecht umgesprungen wird.

Nicht nur der Umstand die Zelte abzubrechen, ohne Klartext zu reden, es ist einfach mehr als unhöflich, dass der Angeschriebene nicht einmal antwortet.

Da hört sich wohl alles auf.
Ich hoffe für Sie Frau Albrecht, dass sich doch noch alles zum Guten wendet.
#4 Christian Montillon 2009-12-04 15:56
Nun, ich kann nur vermuten, dass Sie sich unter diesen Umständen, liebe Frau Albrecht, an einen anderen Verlag wenden können. Bei solch verbrecherischem Verschwinden ist der Vertrag sicher nicht länger gültig. Vermute ich mal.
#5 Cartwing 2009-12-04 18:10
Falls man eine entsprechende Versicherung hat, sollte man hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten...
#6 joe p. 2009-12-04 19:32
"Sie haben sich strafbar gemacht indem Sie unseren Vertrag gebrochen haben und mit meinem geistigen Eigentum "Verdächtige und andere Katastrophen" abgetaucht sind."
Hm. Strafrecht? Wäre vielleicht möglich. Wobei zu klären wäre, was es mit dem "Abtauchen" auf sich hat.
Aber das eigentliche Problem liegt im Bürgerlichen Recht, namentlich im Vertragsrecht. Ich vermute mal, dass man in solchen Fällen auf Musterverträge zurückgreift, die diese Eventualitäten regeln oder aber dass man diese Eventualitäten individuell vertraglich festschreibt. Jedenfalls müsste man den Vertrag einsehen, um etwas dazu sagen zu können.
#7 Harantor 2009-12-04 20:55
Und ers wichtig, genau wissen, ob und was mit dem Verlag wirklich passiert ist. Insolvent? Aufgegeben? Ruhendes Gewerbe? - Alles hat eigene Folgen für den Vertrag. Da könnte eine einfache des Verlegers an die Autorin helfen, um Unklarheiten zu beseitigen. Und Strafrecht? Wohl noch nicht. Aber die Emotionen der Autorin kann ich nachvollziehen. Alles andere artet in Nachfragen und das mögliche tatsächliche einschalten eines Anwaltes aus...
#8 Laurin 2009-12-05 01:04
Ich glaube mal das Frau Albrecht nicht daran vorbei kommt, einen Anwalt einzuschalten wenn besagter Herr Werner weiterhin sein Heil im Schweigen und in der Untätigkeit sucht. Die Emotionen von Frau Albrecht kann ich jedenfalls gut nachvollziehen, steckt doch in einem solchen Buch nicht nur eine Menge Arbeit sondern auch Herzblut mit drin.
#9 K_Thom 2009-12-07 01:04
Auch wenn ich die Befürchtungen von Frau Albrecht gut nachvollziehen kann, so lässt ihre Aussage sehr, sehr viel im Unklaren. Wie soll man darauf also ernsthaft antworten?

Existiert der Verlag noch? Dies lässt sich bei einer Kapitalgesellschaft über das Amtsgericht erfragen, bei einer Personengesellschaft über das Finanzamt. Dazu braucht es keinen Anwalt. Ein Anruf genügt.
Existiert der Verlag nicht mehr und gibt es keinen Rechtsnachfolger, ist der Vertrag hinfällig, es sei denn, Frau Albrecht hätte ihn direkt mit Herrn Werner als Person geschlossen. Was schon sehr ungewöhnlich wäre.

Was steht eigentlich genau im Vertrag drin? Selbst wenn das Verhalten von Herrn Werner schon sehr fragwürdig ist, kann es gut sein, dass der Fall des Ausscheidens einer der beiden Parteien vorgesehen ist und sich die Frage damit beantworten lässt.

Sollte der Veröffentlichungstermin des Romans mehrfach verschoben sein, ohne dass der Verlag in absehbarer Zeit (und danach sieht es ja stark aus) einer Veröffentlichung nachkommen kann bzw. wird, wäre der Verlag vertragsbrüchig geworden - egal, ob er noch existiert oder nicht.

Vieles sieht danach aus, dass der Vertrag keine Rechtsgültigkeit mehr hat und Frau Albrecht über ihren Roman wieder frei verfügen kann.
Aber - wie schon gesagt - ohne zu wissen, was im Vertrag steht, macht jede weitere Spekulation wirklich keinen Sinn.

Notfalls muss wirklich einmal ein Anwalt konsultiert werden. Eine Erstberatung lässt sich normalerweise für einen Preis zwischen 150 und 200 Euro aushandeln. Je nachdem, wie wichtig einem der Roman ist, ein vergleichweise überschaubarer Betrag.

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