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Regeln ja, Meinungsbegrenzung nein: AKK, Rezo und Youtube

In (Multi-)Medias Res - Die Multimedia-KolumneRegeln ja, Meinungsbegrenzung nein:
AKK, Rezo und Youtube

Man darf die CDU durchaus an ihre eigenen Worte erinnern: Man würde gewisse Dinge halt nicht sofort kommentieren, man bräuchte etwas Abstand, man würde vernünftig mit Personen reden wollen, die anderer Meinung seien als man selbst.

Das ist so ähnlich ja in der Antwort auf Rezos Zerstörungs-Video formuliert worden.

Im Falle von Annegret Kramp-Karrenbauer wäre ein schriftliches Statement vielleicht sogar besser gewesen. So aber bleibt die Formulierung der Begrenzung der Meinungsäußerung halt im Raum stehen.

Das klingt nun nicht gerade nach einer versöhnlichen <Komm, lass uns miteinander reden, wir haben auch Kaffee und Kuchen>-Einladung. Im Gegenteil zeigt es, wie tiefgreifend das Video, in dem Youtuber eine Wahlempfehlung gegeben haben gewirkt hat. Man kann und darf spekulieren, ob dieses Video kurz vor der Wahl wirklich noch junge Leute dazu bewogen hat, etwas Anderes zu wählen als die CDU, SPD oder die AfD. Unstrittig ist, dass Umfragen schon Wochen vor der Wahl gezeigt haben, dass mit den Grünen zu rechnen sein wird. Ob das mit der EU-Urheberrechtsreform und den Demonstrationen zu tun hat? Vermutlich schon, aber generell war das Klimathema – das laut Armin Laschet so PLÖTZLICH auf der Agenda stand – schon seit Monaten in den Medien und natürlich ist dies eines der Kernthemen der Grünen von je her gewesen. Insofern: Ob Youtube-Werbeempfehlungsvideos nun das Zünglein an der Waage waren oder nicht – das müsste man noch genauer wissenschaftlich untersuchen.

Was in der Debatte nicht erwähnt wird: Wer EU-Wahl und Wahlempfehlung als Suchbegriffe bei Youtube eingibt, der erhält auf den ersten Plätzen Videos, die eindeutig die AfD empfehlen. Oder Videos mit Titeln wie <Ausdrücklich keine Wahlempfehlung für SPD, CDU, GRÜNE, FDP>. Sicherlich haben diese Youtuber nicht die Millionen von Abonnenten wie Rezo, ebensowenig haben sie seine Abrufzahlen. Was aber wäre, wenn jetzt einige der einflussreicheren Youtuber der rechten Szene sich zusammengetan hätten und ein Wahlempfehlungsvideo für die AfD gemacht hätten? Es wäre genauso viral gegangen wie das von Rezo und seinen Unterstützern. Es hätte vermutlich weitaus mehr für Aufregung und Empörung gesorgt. Wie wäre man in diesem Fall vorgegangen? Wären die Parteien auch so hilflos gewesen wie bei Rezo?

Es ist nicht falsch über die Verantwortung von Medien zu diskutieren. Ob online oder offline. Es ist auch nicht falsch die Frage zu stellen, was passiert wenn eine Meinungskonzentration in gewissen Medien stattfindet und wie man mit ihr umgehen soll. Aus der Geschichte wissen wir: Es ist nicht gut, wenn es nur eine Medienanstalt oder nur eine Tageszeitung für ein Land gibt. Aus dieser bitteren Erfahrung haben wir gelernt und deswegen Regeln und Gesetze erstellt, damit dies nicht mehr vorkommt. Wir haben das Recht auf freie Meinungsäußerung im Grundgesetz verankert, ja, aber es wird von anderen Gesetzen flankiert, die dafür sorgen, dass Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigungen nicht vorkommen sollen. Und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt:

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ (RStV, § 10, 2)

Es mag sein, dass dieser Absatz des Rundfunkstaatsvertrages Kramp-Karrenbauer durch den Kopf schoß, als sie in einer Pressekonferenz Rede und Antwort stand. Natürlich ist es vernünftig, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk ausgewogen berichtet – auch, wenn AfD-Anhänger permanent behaupten, sie würden benachteiligt, dabei deren Politiker in Talkshows und in politischen Sendungen ebenfalls zu Gast sind. Ausgewogenheit ist das Stichwort und das bezieht sich auf das Programm. Für die Presse gilt derartiges erstaunlicherweise nicht – offenbar wog bei den Vätern und Müttern des Grundgesetzes die freie Meinungsäußerung mehr als eine Regelung darüber, was man vor Wahlkampfzeiten berichten darf und was nicht. Generell ist es auch fraglich, wie der Bürger sich eine Meinung über Parteien bilden soll ohne eine ausgewogene Berichterstattung. Doch auch für die Presse gibt es zumindest eine Empfehlung.

„Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt.“ (Pressekodex Ziffer 1.2)

Zugegeben: Das ist weniger fordernd, wenn man das mit dem RStV weiter oben vergleicht. Es hilft allerdings einen Blick in die Präambel zu werfen.

Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein.

Das gilt generell. Der Haken dabei: Gesetzlich verpflichtend ist der Pressekodex nicht, sondern eher eine ethische Richtlinie, die sich die Presse selbst auferlegt hat. Eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mehr nicht. Würden alle Presseerzeugnisse des Landes sich an diesen permanent halten, bräuchten wir vermutlich keine Einrichtung wie den Bundespresserat, der Verstöße gegen den Codex ahndet. Was eigentlich los wäre in diesem Land, wenn 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl einen ähnlichen Aufruf gestartet hätten – wie AKK das formuliert hat? Es hätte eine genauso rege Diskussion darüber gegeben, was Presse darf und nicht darf, die Journalisten hätten auf das Grundgesetz gepocht und sich darüber eine Einmischung in die Meinungsvielfalt der Republik verboten. Wenn man die Kommentare zu AKK in den Medien derzeit nachliest, dann kann man ahnen, was da los gewesen wäre. Jedoch: Es wäre nicht verboten gewesen. Man könnte zu einem Kniff greifen und in einem Leitartikel bewußt eine Empfehlung zur Wahl formulieren und dennoch über andere Parteien berichten.

Was also wäre gewesen, wenn rechtsextreme Influencer ihre Macht genutzt hätten? Im Endeffekt hätten wir wohl eine erregte Debatte gehabt, die der AfD mehr genutzt als geschadet hätte. Siehe Rezo. Es ist natürlich dann verlockend zu meinen, man müsste um eine solche Situation zu verhindern Regeln aufstellen, die im Wahlkampf zu gelten hätten. Die Tendenz, dass solche Regeln sich dann über den Wahlkampf hinaus ausbreiten ist leider immer gegeben. Und selbst, wenn man diese Videos, die im Rahmen der Meinungsfreiheit erstellt worden sind, bei YouTube melden würde, wenn man bei Facebook den Button klicken würde – weil auch diese Videos durch die Freiheit der Meinung, sofern sie nicht bewußt Falschinformationen betreiben, hetzen oder verleumden gedeckt sind – die Mediendienste würden da nur mit den Schultern zucken.

Sicherlich braucht eine Demokratie Regeln. Sicherlich brauchen wir einen Rahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben. Eine wehrhafte Demokratie jedoch erzwingt man nicht mit Verboten. Eine wehrhafte Demokratie wird gelebt. Dadurch, dass wir kontroverse Themen diskutieren, dass wir die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen gegen Angriffe von Rechts und Links. Wenn AKK davon redet, die Meinungsäußerungen vor dem Wahlkampf zu begrenzen, dann ist das nicht nur eine unbesonnene, sondern auch eine gefährliche Formulierung. Es mag sein, dass die Zahlen der Europawahl schmerzen. Sie dürfen aber nicht den Blick auf die eigentlichen Ursachen verstellen und zu Äußerungen führen, die dem demokratischem Gedanken, die Europa selbst entgegenstehen. Es wird Zeit für eine ruhige, besonnene Analyse und das sollte die CDU ja können. Das haben wir schriftlich. Dank Rezo.

Kommentare  

#1 Kaffee-Charly 2019-06-01 00:41
Dieser Rezo hat genau das Recht in Anspruch genommen, welches ihm das Grundgesetz ausdrücklich garantiert.
Er hat natürlich polemisiert, aber ohne Beleidigung und Hetze (was übrigens besonderen Respekt verdient, denn das ist gar nicht so einfach).
Rezo hat seine Meinung öffentlich kundgetan und sogar mit stichhaltigen Argumenten unterlegt.
Auch wenn er dabei professionelle Hilfe hatte, ist das nichts Verwerfliches. (Darüber ereifern sich sowieso nur Leute, die überall Verschwörung riechen. :-* )
Rezo durfte seine Meinung äußern, denn unsere Verfassung gibt ihm das Recht dazu !!!
(Vielleicht sollten all jene, die sich darüber aufregen, mal einen sehr intensiven Blick ins Grundgesetz werfen. Könnte lehrreich sein.)
#2 Laurin 2019-06-01 13:28
Zitat Friedhelm:
"Ich glaube allerdings kaum, dass der Bursche mit seinem Video die Wahl unbedingt ausschlaggebend beeinflusst hat- in dieser Hinsicht sollte man den Einfluss der neuzeitlichen Digitalstars nicht zu sehr überschätzen."
Genau. Denn wenn man sich die Wahlprognosen ansieht, die ja weit vor dem Video von Rezo vorlagen, war das Desaster für die großen Parteien bereits absehbar.

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