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Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 6)

Kurt Luif's HexenglaubeWir setzen unsere Serie 

HEXENGLAUBEN
(Teil 6)

mit der nächsten Folge fort.

Auch den alten Germanen waren die dunklen Künste nicht unbekannt. Einiges wurde von anderen Stämmen (z. B. den Lappen) übernommen. Die Germanen kannten Tierwandlungen, Jenseitsreisen und Ekstaseriten. Die Zauberkunst wird von allem mit dem Göttergeschlecht der Wanen in Verbindung gebracht.

 

In der Ynglina-Saga wird folgendes über Odin, das Haupt der Asen, berichtet: „Er lag da wie schlafend oder tot, er selbst aber war ein Vogel, ein wildes Tier, ein Fisch oder eine Schlange. Er konnte in diesen Augenblicken in ferne Länder fahren.“ Nachdem Odin die Zauberkunst gelernt hatte, konnte er die Zukunft voraussagen, Krankheit, Tod und Unglück verursachen. Doch dieser Hexerei haftete, wie Snorri Sturluson (der die ‚jüngere Edda‘ niederschrieb) hinzufügt, solche ‚Schändlichkeit‘ an, daß Männer sie nicht ‚ohne Schande‘ ausüben konnten. Die Zauberkunst war eines Mannes unwürdig. Die Zauberriten wurden fast ausschließlich unter dem Vorsitz einer Seiokona (Zauberfrau) ausgeführt, die dabei eine Zeremonialtracht aus Fellen und edlen Steinen trug. Später ließ König Erich Blutaxt unter dem Einfluß der Kirche seinen Bruder Röngvald wegen unerlaubter Magie zusammen mit achtzig Zaubern hinrichten, ein Beweis dafür, mit weichem Eifer die Kirche im Norden die Spuren des alten Glaubens und seine Praktiken auszurotten versuchte.

Die Macht der Kirche war im frühen Mittelalter gefestigt. Das änderte auch die Art, in der alter Volksaberglaube bestraft wurde. Es gibt einige Gesetze gegen die Magie, die überraschend milde sind.  Das Salische Recht die Lex Salica, wurde von Chlodwig I. (466 – 511) bestätigt. Daraus einige Beispiele: ‚Eine Hexe, die Menschenfleisch gegessen hat und dieses Verbrechen überführt worden ist, muß 200 Goldpfennige bezahlen‘. Der Betrag war für die damalige Zeit zwar hoch, aber das Verbrechen doch ungeheuerlich. Sehr seltsam muten einige andere Stellen an. So wurden zum Beispiel die meisten Strafen für magische Handlungen niedriger gehalten als die für Verleumdungen, d. h. für die fälschliche Anklage, daß eine Person eine Hexe sei.

Das Gesetz Karls des Großen verfügte Gefängnis für Zauberer und Hexen. Das Gesetz des Königs von Kent (690) bestimmte: „Wenn ein Mann Teufeln Opfer bringt, so soll er eine Strafe von sechs Schillingen bezahlen oder seine Haut.“

Interessant ist, daß die Strafen für die oberen Klassen um vieles strenger als für die unteren waren. Für Dämonenopfer war die Strafe: „Ein Jahr Buße, wenn er ein Bauer niederen Standes ist; wenn er höheren Standes ist, zehn Jahre.“

Die Magie war damals noch immer im Bewußtsein der Menschen verankert, jeder glaubte an ihre Wirkung, die Herrscher, die Gelehrten und die Geistlichen. Das Vorhandensein von Gesetzen gegen die Magie spricht eine deutliche Sprache. Vor allem die Alchimisten beschäftigten sich weiterhin mit der Magie. In den unteren Volksschichten ließ sich der Glaube an magischen Knoten, Talismane, Zauberei, nächtliche Versammlungen von Zaubern und Hexen, Zauberformeln, Dämonenglaube, etc. einfach nicht ausrotten. Aber auch der Glaube, daß Menschen vom Teufel besessen waren, existierte. So beschäftigte sich zum Beispiel Papst Gregor der Große (590 – 604) sehr stark mit diesem Thema. Die „verrufenen Künste“ aller Art galten im Mittelalter als Übeltaten, aber noch nicht unbedingt als todeswürdiges Verbrechen. Wetterzauber, magischer Milchdiebstahl, Bereitung von Liebeszaubermittel, Hervorrufung von Impotenz durch „Nesselknüpfen“, die magische Zukunftsschau waren strafwürdig, hatten aber noch nicht auf alle Fälle die Todesstrafe zur Folge. Doch das änderte sich später, als man nicht mehr an einzelne Missetäter glaubte, sondern das Hexenwesen als gefährliche Sekte betrachtete, quasi als weltweite Organisation, die dem Christentum als Feind gegenüberstand.

Wir kommen nun zu einem der düstersten Kapitel der Geschichte, dem Entstehen der Inquisition und den Hexenprozessen. Damit werden wir uns in den nächsten Folgen unserer Serie HEXENGLAUBEN beschäftigen. Außerdem beabsichtigen wir alle Fragen aus dem berüchtigten HEXENHAMMER zu veröffentlichen, der 1487 erschien und bis 1669 nicht weniger als 29mal nachgedruckt wurde.

Bis in einer Woche..
Copyright by © Kurt Luif 1976 + 2010

 

Kommentare  

#1 Pisanelli 2010-10-11 08:42
Zu Karl dem Großen habe ich jetzt gelesen, dass er die Hexenverfolgung unter Todesstrafe stellte, da sie einen heidnischen Aberglauben darstellte! Auch das Hexen oder Zauberer eine Strafe zahlen sollten, ist mir neu, denn wie gesagt: offiziell galten sie als nicht existent. Karl der Große war einer der wenigen Könige, der streng gegen Aberglaube und heidnische Rituale vorging. Der Hexenglauben kam auch erst wieder 700 Jahre (!) später wieder zur vollen Blüte.

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