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Die EU, die Politik und das Urheberrecht: Artikel Dreizehn

In (Multi-)Medias Res - Die Multimedia-KolumneDie EU, die Politik und das Urheberrecht
Artikel Dreizehn

Fernab der Panik, die auf Youtube durch die Gegend schwappt oder auch von diversen Webseiten offenbar genüsslich zelebriert wird: Was gestern in der EU - vorerst, das Parlament muss dem noch zustimmen - beschlossen wurde und was ausdrücklich auch von der deutschen Regierung mitbeschlossen wurde beweist, dass deutsche Politiker*innen das Netz wirklich nicht verstanden haben. Und dass man Politiker*innen nichts mehr glauben kann. Aber das ist ja nun nichts Neues.

Der mündige Bürger, die mündige Bürgerin sollte sich daran erinnern: Die Koalition des Unwillens hatte nach einigem Hin und Her einen Koalitionsvertrag zustande bekommen. Das war im März letzten Jahres. Nun sind Koalitionsverträge durchaus auch bisweilen nur Absichtserklärungen - es gibt halt viele Konjunktive in dem Papier - aber in einer Hinsicht waren sich SPD und CDU,CSU durchaus einig: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern (...) lehnen wir als unverhältnismäßig ab." Kein Konjunktiv. Kein: Man müsste mal überlegen ob. Nein, Upload-Filter, die vorab Inhalte durchsuchen, die auf Plattformen ins Internet geladen werden - Facebook, Youtube, eigentlich sind so ziemlich alle davon betroffen - das wollen wir nicht.

Nun ist es so, dass das Urheberrechtsgesetz auf EU-Ebene für das digitale Zeitalter vereinfacht und für alle einheitlich gestaltet werden sollte. Was dringend nötig ist und daher eigentlich eine gute Sache. Und es ist nicht so, dass alles schlecht ist an dem, was gestern beschlossen wurde. So ist künftig klar geregelt, dass durch originalgetreuen Vervielfältigungen gemeinfreier Werke keine neuen Rechte entstehen. Was in Deutschland letztens übrigens die Gerichte beschäftigte: Wenn ich in einem Museum ein gemeinfreies Bild fotografiere, das Museum das aber nun möchte oder sich das Museum als Rechteinhaber querstellt - dann ist das zukünftig kein Thema mehr. Das erleichtert die Einbindung solcher Werke auf Wikipedia, schrieb die Wikimedia-Stiftung in einem Blogbeitrag. Zudem wird der Zugang zu vergriffenen Werken erleichtert, in dem Verwertungsgesellschaften für die Rechteinhaber handeln dürfen. Auch etwas, was vor allem Bibliothekare*innen seit Jahren gefordert haben.

Wo Licht, da Schatten. Zwei Artikel beschäftigten die Netzwelt seit dem letzten Jahr, wobei Artikel Elf eher nicht so im Mittelpunkt stand. Dieser schreibt ein Leistungsschutzrecht für die EU fest. Sprich: Die Verlage möchten an dem, was Google News macht mitverdienen. Ihre Argumentation: Google ist eine Art von Parasit, der sich an den voraberstellten Leistungen der Verlage bedienen würde und das könne nun nicht sein. Nun funktioniert das deutsche Leistungsschutzrecht ja so hervorragend, dass man das für die EU übernehmen kann. Nun, es funktioniert halt nicht und es wird auch auf EU-Ebene nicht funktionieren. Als Spanien etwa ein ähnliches LSR auflegte, zog Google für Google News einfach den Stecker. Und das wird auch für den Rest der EU passieren. Hervorragend für die Verlage: Wenn ich Sachen nicht finde, klicke ich nicht drauf und der Verlag bekommt kein Geld. Für Google ist das nun kein Problem. Also wenn Verlage nun nicht wollen, dass die Inhalte weiterverarbeitet werden - es würde ein kleiner Eintrag in die Index-Datei reichen und Google wäre ausgesperrt. Da man aber doch offenbar von Google und Konsorten abhängig ist, trauen sich Verlage das einfach nicht.

Eher ein Problem: Artikel Elf gilt auch für die Previews von Sozialen Medien. Etwa das was Facebook generiert, wenn ein Link verteilt wird. Da ist die Überschrift des Artikels zu sehen, ein Bild und etwas Text. Twitter macht das ja auch so ähnlich. Und was das für Dienste bedeutet, die Zeitungsartikel monitoren? Solche Dienste sind für die journalistische Arbeit und auch für die bibliothekarische unabdingbar, wenn es um Suchanfragen nach historischen Themen geht oder einfach nur die übliche Pressseschau für das eigene Unternehmen archiviert wird. Wir greifen demnächst wieder zu Schere und Uhu und kleben brav die analogen Artikel dann wieder ein. Online wird's die ja kaum noch geben. Das wird ein Spaß. Und wie das jetzt bei Blogger*innen aussieht? Oder wenn ich einen Artikel bei Twitter verlinken möchte? Für private Personen soll das Ganze nun nicht gelten, aber wenn ich auf Wordpress.com zum Beispiel mein Blog habe und der Service dort halt ab und an Werbung einblendet - und ich nicht auf einen kostenpflichtigen Account aktualisieren möchte: Bin ich dann schon als Blogger*in Unternehmer*in und falle unter das Gesetz? Wie ist das mit Affiliate-Links demnächst? Und obwohl alle immer nach Start-Ups schreien und diese fördern wollen - ein Start-Up, dass sich jetzt in dem Bereich Zeitungen, Artikel oder Aggregation tummelt ist jetzt schon in der Gefahr des Scheiterns an den rechtlichen Belangen.

Dass die Politik hier im Sinne der Rechteinhaber*innen entscheidet und nicht abwägt, was dies für kleine Unternehmen und uns Verbraucher*innen eigentlich bedeutet - das erzeugt starkes Kopfschütteln. Noch stärkeres Unverständnis und eine Welle der Empörung löst die Entscheidung für den Artikel Dreizehn aus. Artikel Dreizehn kursiert als Mahngespenst schon seit letztem Jahr durch die Medien. Um was geht es bei diesem Artikel, der gestern beschlossen wurde? Nun: Jegliche Betreiber*innen von Internetplattformen - das Gesetz definiert hier nicht genau, wer gemeint ist also im Prinzip ALLE - müssen nach Artikel 13 des Vorschlags jedes von Nutzer*innen hochgeladenes Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen. Das gilt für Webseiten oder Apps, die von Nutzer*innen erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den großen Plattformen fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen. Zwar steht im Gesetz auch, man könne natürlich Lizenzen für die Inhalte einholen, das dürfte aber wohl kaum praktikabel sein.

Und hier kommen wir zum Koalitionsvertrag zurück: Kaum ein Jahr nach dem die regierenden Parteien sich gegen Uploadfilter ausgesprochen haben und etliche Jahre nach dem Urteil des EuGHs, dass Uploadfilter in die Privatsphäre des Nutzers eingreifen und daher eigentlich nicht installiert werden dürften und das müssten Politiker*innen eigentlich auch zur Kenntnis genommen haben ... kaum ein Jahr später also beschließt diese Koalition praktisch gesehen Uploadfilter für die EU mit. Wer profitiert davon? Das europäische Unternehmen, dass jetzt schon mit der Technik in den Startlöchern steht? Nö.

Bekanntlich setzt Youtube schon ein ID-Erkennungssystem ein - was grandios schlecht funktioniert und auch bei Fair-Use-Beiträgen aus den USA ab und an gerne mal zugreift. Das wird toll, wenn wir hier im Rahmen unseres Zitatsrechts Videos erstellen wollen, abgesehen mal davon, dass Sarkasmus und Satire so perfekt erkannt und immer durchgewunken werden. Facebook, Youtube und andere greifen auf eine gemeinsame Datenbank zu, um problematische Inhalte - Akte der klassischen Kunst bei Facebook natürlich - zu erkennen und vorab zu filtern. Microsoft nutzt eine Technologie für OneDrive gegen Kinderpornographie. Das sind alles Unternehmen, die in den USA sitzen, Giganten sind und gerne bereit sein werden ihre jeweiligen Lösungen jetzt auf den ganzen EU-Markt auszurollen. Womit gerade die Konzerne gestärkt werden, die geschwächt werden sollten laut Gesetz. Da hat jemand nicht nachgedacht.

Nein, die Politiker an sich haben nicht nachgedacht und gezeigt, dass sie das Internet nicht verstehen. Es ist nicht so, dass generell ein Unbehagen aufkommt, wenn Urheber für ihre Inhalte vergütet werden sollen und wollen. Es ist nur so, dass das aktuell beschlossene Gesetz - dem das EU-Parlament noch zustimmen muss und das war letztens schon sehr knapp - das Kind mit dem Bade auskippt. Vor allem, wenn die Macher selbst nicht genau definieren können, was Unternehmen anstatt der Uploadfilter tun sollen - Axel Voss, der Kopf des Ganzen, demonstriert da seine Hilflosigkeit en masse.

Was für Folgen das für die Parteien selbst noch haben wird? Während die jungen Leute heute auf die Strasse gehen, um für das Klima zu demonstrieren, gelingt es den Parteien genau dieses jungen Leute nicht für sich zu gewinnen. Die werden sich ihre Memes nun nicht verbieten lassen wollen und obwohl das immer wieder bestritten wird: Ja, ich habe in der Regel halt nicht das Recht, ein Bild aus einem Film oder ein Photo so zu verunstalten, dass es lustig wird, ich müsste dazu den Urheber anfragen. Auch Morgengrüße und lustige Zitate sind dann nicht mehr machbar, denn Zitate sind ja nur dann rechtmäßig, wenn ich eine Eigenleistung dazu erbringe. Mit mit dem Zitat auseinandersetze. Einfach nur kopieren und einfügen ist keine Eigenleistung.

All diese Dinge werden den jungen Leuten, den Wähler*inen in diesem Mai und den Wähler*innen der Kommunalwahlen im nächsten Jahr sicherlich zu denken geben. Der Hashtag #NiemehrCDU mag eine kurzfristige Erscheinung auf Twitter gewesen sein. Die Empörung, der Zorn und das Unverständnis aber werden die Politiker noch eine lange Zeit zu spüren bekommen. Selbst dann, wenn letztenendlich das EU-Parlament nicht zustimmen sollte. Eine Regierung, die ihren eigenen Koalitionsvertrag bricht, hat ihre Glaubwürdigkeit mit leichter Hand verspielt. Es wird sich rächen. Ganz sicher.

Kommentare  

#1 Hermes 2019-02-15 00:13
Hurra, die Welt wird wieder besser und schöner! Die * sind jetzt auch im Zauberspiegel!

Hhm, wo sind eigentlich diese großen Is mitten im Wort geblieben?

Dabei gab es diese Woche einen Artikel hier im Zauberspiegel über einen Autoren, der darauf besteht, dass seine Werke nur nach der alten Rechtschreibung gedruckt werden dürfen.
#2 VM 2019-02-15 02:22
Ein schöner Artikel, sehr kenntnisreich verfasst. Ich glaube aber, dass der Autor die Bedeutung des Themas für den Wähler überschätzt. Bei meiner persönlichen Wahlentscheidung steht dieses jedenfalls seehr weit hinten und wird sie nicht beeinflussen.
#3 Sarkana 2019-02-16 19:47
Zitat:
Bin ich dann schon als Blogger*in Unternehmer
In Deutschland: Ja,. Alles was Werbung hat ist kommerziell. Es könnte sogar sein, daß das Einblenden eines Links zum Anbieter des Blogs (z.B. wordpress) bereits als Werbung aufgefaßt wird. Soweit ich weiß gibt es bislang nur Urteile bei "richtiger" Werbung, da sind sie aber Eindeutig: Allein die Tatsache einen Rabatt durch die Werbung zu erhalten (Geld gegen Wegfall der Werbung ist üblich - umsonst mit Werbung dann ein Rabatt) reicht aus um kommerziell zu sein. Es ist nicht nötig, tatsächlich selbst Geld durch die Werbung zu verdienen.

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